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Robert Nussbaumer
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



Haftungsausschluss:

1. Allgemeines
Robert Nussbaumer wird im Folgenden als RN bezeichnet und der Kunde als Auftraggeber. Diese hier vorliegenden AGB’s gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und RN abgeschlossenen Vereinbarungen. Entgegenstehende AGB’s des Auftraggebers sind nur insoweit wirksam, als sie ausdrücklich und schriftlich durch RN anerkannt werden. Sämtliche ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese AGB sind bindender Bestandteil der Auftragsvereinbarung zwischen Auftragsgeber und RN. RN verpflichtet sich den inhaltlichen Vortrag, das Coaching und die Schulungen am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zu erbringen.

2. Honorar
Die Honorare von RN richten sich nach dem Marktwert. Die Honorare werden mit dem Kunden vereinbart und sind nicht bindend für andere Veranstaltungen. Die Honorare verstehen sich in der Schweiz zzgl. Mwst. Für das EU-Ausland gilt: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder „Reverse Charge“. Der Rechnungsempfänger hat die MWST selbst durch das ReverseCharge Verfahren abzurechnen.

3. Reisekosten
Bei Vorträgen und Trainings übernimmt der Auftraggeber die Reisekosten und die Nächtigung des Vortragenden. Der Auftraggeber stellt ein EZ, mit Frühstück, in einem min. 4-Sterne-Hotel zur Verfügung. Die Reisekosten betragen innerhalb von Europa pauschal 10 % von Honorar des Sprechers.

4. Technische Anforderungen
Bei Vorträgen gilt: Der Auftragsgeber stellt einen Techniker zur Verfügung, der mit den technischen Gegebenheiten am Veranstaltungsort vertraut ist. Dieser führt den Ton- und Lichtcheck durch und bedient während des Vortrages die Ton- und Lichtanlage. Die Ton- und Lichtanlage müssen bei Eintreffen des Vortragenden bereits aufgebaut und einsatzbereit sein.

5. Zahlungsvereinbarungen
RN ist berechtigt bei Vorträgen, eine Vorauszahlung von 50 % in Rechnung zu stellen. Die von der RN gelegten Rechnungen sind prompt netto Kassa ohne Skonto ab Rechnungslegung fällig. Für den Fall eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von 12 % p. a. vereinbart. Allfällige Kosten, Gebühren, Ausländersteuer, Gemeindesteuern und Abgaben für Verwertungsgesellschaften gehen zulasten des Auftraggebers. Bei Coaching Aufträgen ist das Honorar vor Beginn des Coachings zur Gänze zu begleichen. Selbiges gilt auch nach Anmeldung für die Golf mental Wochen.

6. Stornobedingungen
Sollte eine Buchung für einen Vortrag oder einem Training nach Vertragsunterzeichnung seitens des Auftraggebers storniert werden, so ergeben sich folgende bindende Stornovereinbarungen in Bezug auf das vereinbarte Honorar: Storno bis 30 Tage vor der Veranstaltung 50 %. Bei einer späteren Stornierung wird das volle Honorar fällig. Für die Golf mental Wochen ist eine Absage 4 Wochen vor der Veranstaltung stornofrei. Bei einer späteren Stornierung ist der volle Betrag fällig.

7. Sonstiges
Mit der Buchung gestattet der Auftraggeber RN den Namen- und Firmennamen als Referenz zu verwenden. Die Vertragspartner verpflichten sich der gegenseitigen Loyalität und der Verschwiegenheit in Bezug auf die Honorarvereinbarung. RN ist berechtigt, unter Vorlage eines ärztlichen Attests, den Auftritt aus berechtigten Krankheitsgründen abzusagen. Für sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Auftragsgeber und RN ist ausschließlich Schweizer Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand wird der Sitz von RN und das sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Gerichtsstand ist St. Gallen - Stand Jänner 2024
    

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